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Fuhrpark mit Hänger

Führerscheinklassen im Überblick

Klasse AM

Kleinkrafträder bis 50 ccm und Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Der klassische Rollerführerschein für alle ab 15 Jahren.

Mindestalter: 15 Jahre

Klasse A1

Klasse A1 ist die kleinste Motorradklasse und ideal für Einsteiger. Das Mindestalter liegt nur bei 16 Jahren. Mit Klasse A1 dürfen leichte Krafträder bis maximal 125 ccm (bis 11kW) gefahren werden.

Mindestalter: 16 Jahre

Besonderheiten: Klasse A1 beinhaltet Klasse AM

Klasse A2

Klasse A2 ersetzt die bisherige Klasse A beschränkt und dient als neue Klasse zwischen A1 und A. Das Einstiegsalter beträgt 18 Jahre und man darf Krafträder bis 35 kW fahren.

Mindestalter: 18 Jahre

Besonderheiten: Bei 2 Jahren Vorbesitz von Klasse A1 ist lediglich eine praktische Prüfung notwendig zum Erwerb von Klasse A2. Klasse A2 beinhaltet Klasse AM und A1

Klasse A

Mit Klasse A können alle Krafträder geführt werden ohne jede Beschränkung. Seit dem 19.01.2013 gelten neue Bestimmungen.

Mindestalter: 24 Jahre (bei Direktzugang), 21 Jahre (nur 3-rädrige KfZ über 15 KW), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahren Vorbesitz von Klasse A2 – nur eine praktische Aufstiegsprüfung notwendig)

Besonderheiten: Klasse A beinhaltet die Klassen AM, A1 und A2

Klasse B 196

Seit dem 20.12.2019 den Autoführerschein erweitern auf die Klasse A1

Mindestalter: 25 Jahre

Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren Führerschein Klasse B
4 Theoriestunden zu je 90 Minuten
5 Fahrpraktische Stunden zu je 90 Minuten
Keine Theoretische oder Praktische Prüfung

Klasse B

Der klassische PKW-Führerschein. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse der Klasse B ist der Bewerber dazu berechtigt Kraftfahrzeuge (außer A1, A2, A) bis 3500kg, bis 8 Personen außer dem Fahrer zu führen. Auch mit Anhänger bis 750kg, über 750kg wenn die Kombination maximal 3500kg nicht überschreitet.

Mindestalter: 18 Jahre / beim „Begleiteten Fahren“ 17 Jahre

Besonderheiten: Klasse B beinhaltet Klassen AM und L

Klasse B 197

Seit dem 01.04.2021 ist es möglich, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der Praktischen Grundausbildung erfolgen)

Eine 15 Minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf dem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte Innerorts und außerorts erfolgen)

Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule

Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78): Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden. Die Schlüsselzahl 197 bewirkt keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Klassen wie z.B. die Klasse BE

Sofern die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wird, bekommt man die Schlüsselzahl 78 und darf somit nur Automatikfahrzeuge führen

Klasse BF17 (Begleitendes Fahren mit 17)

Seit 2005 ist es in Deutschland möglich, den Führerschein der Klasse B schon mit 17 Jahren zu erwerben. Die Führung des Kraftfahrzeugs erfolgt dann nur in Begleitung einer vorher angegebenen Begleitperson. Bei der Beantragung des Führerscheins werden eine (oder auch mehrere) Begleitpersonen angegeben. An diese Begleitpersonen werden jedoch auch Anforderungen gestellt.

Weitere Informationen zum Führerschein mit 17 finden Sie hier.

Klasse BE

Die Klasse BE ist eine Erweiterung zur Klasse B, die es erlaubt, mit (Sattel-) Anhänger bis 3500kg mitzuführen. Desweiteren gelten die gleichen Regeln wie bei Klasse B.

Für die Fahrerlaubnis der Klasse BE muss keine Theorieprüfung abgelegt werden.

Mofa Prüfbescheinigung

Hierbei handelt es sich um keinen formalen Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Die Bescheinigung berechtigt zum Führen von Mofas bis 25 km/h und 50ccm.

Mindestalter: 15 Jahre