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Fuhrpark mit Hänger

Klasse B

Der klassische PKW-Führerschein. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse der Klasse B ist der Bewerber dazu berechtigt Kraftfahrzeuge (außer A1, A2, A) bis 3500kg, bis 8 Personen außer dem Fahrer zu führen. Auch mit Anhänger bis 750kg, über 750kg wenn die Kombination maximal 3500kg nicht überschreitet.

Mindestalter: 18 Jahre / beim „Begleiteten Fahren“ 17 Jahre

Besonderheiten: Klasse B beinhaltet Klassen AM und L

Klasse B 197

Seit dem 01.04.2021 ist es möglich, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der Praktischen Grundausbildung erfolgen)

Eine 15 Minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf dem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte Innerorts und außerorts erfolgen)

Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule

Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78): Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden. Die Schlüsselzahl 197 bewirkt keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Klassen wie z.B. die Klasse BE

Sofern die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wird, bekommt man die Schlüsselzahl 78 und darf somit nur Automatikfahrzeuge führen

Klasse BF17 (Begleitendes Fahren mit 17)

Seit 2005 ist es in Deutschland möglich, den Führerschein der Klasse B schon mit 17 Jahren zu erwerben. Die Führung des Kraftfahrzeugs erfolgt dann nur in Begleitung einer vorher angegebenen Begleitperson. Bei der Beantragung des Führerscheins werden eine (oder auch mehrere) Begleitpersonen angegeben. An diese Begleitpersonen werden jedoch auch Anforderungen gestellt.

Weitere Informationen zum Führerschein mit 17 finden Sie hier.

Klasse BE

Die Klasse BE ist eine Erweiterung zur Klasse B, die es erlaubt, mit (Sattel-) Anhänger bis 3500kg mitzuführen. Desweiteren gelten die gleichen Regeln wie bei Klasse B.

Für die Fahrerlaubnis der Klasse BE muss keine Theorieprüfung abgelegt werden.