Klasse B 197
Seit dem 01.04.2021 ist es möglich, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der Praktischen Grundausbildung erfolgen)
Eine 15 Minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf dem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte Innerorts und außerorts erfolgen)
Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule
Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78): Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden. Die Schlüsselzahl 197 bewirkt keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Klassen wie z.B. die Klasse BE
Sofern die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wird, bekommt man die Schlüsselzahl 78 und darf somit nur Automatikfahrzeuge führen