Begleitpersonen
Sie müssen mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig Ihre Eltern angegeben werden, es müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllt sein:
- Mindestalter 30 Jahre
- mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung
Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers“. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Sie sind verantwortlicher Fahrzeugführer.
Den Begleitern wird empfohlen, sich in die Aufgabe einweisen zu lassen. Eine Einweisung wird von der Fahrschule durchgeführt.
Alle weiteren Fragen, wie z.B. zusätzlich entstehende Kosten oder evtl. notwendige Behördengänge/Anträge, beantworten wir Ihnen gern.